Datenschutzrichtlinie Tauchsportclub Halberstadt e.V.
Zur Umsetzung der Festlegung der DSGVO gelten folgende Regelungen für analoge und digitale
Daten im Rahmen der Vereinstätigkeit
Erklärung
Pkt. 1
Mit dem Beitritt eins Mitgliedes nimmt der Verein den Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse, Anschrift und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden im dezentralen EDV-System des Vereines gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wir dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die gespeicherten Daten werden dabei durch geeignete technische Mittel und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffenen ein schutzwürdiges Interesse haben, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Pkt. 2
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen durch E-Mail, persönliche Zustellung und/oder auf den Vereinseigenen Internet-
Seiten bekannt. Dabei können persönliche Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Jedes Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung per E-Mail, persönliche Zustellung und/oder der Vereinseigenen Internetseiten.
Personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ist in Ausnahmefällen eine externe Weitergabe an andere Verbände, Versicherungsgesellschaften etc. auf deren Anforderung erforderlich, so müssen diese ausschließlich diesem Zweck genügen. Erfolgt eine externe Weitergabe sind die Betroffenen, soweit erforderlich, darüber in Kenntnis zu setzen, es sei denn es erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung mit den Betroffenen über den Umfang und den Inhalt der Daten. Unabhängig davon erfolgt die Weitergabe der Daten an die erforderlichen Dachverbände.
Pkt. 3
Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliedsdaten erfordert, erhalten eine Liste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
Pkt. 4
Der Verein informiert die Presse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf den Internetseiten des Vereines veröffentlicht. Hierfür ist ein Einverständnis der betroffenen erforderlich. Dieses Einverständnis betrifft in sbesondere folgende Veröffentlichungen.: Ergebnislisten, Mannschaftslisten, Kontaktdaten von Vereinsfunktionären, Berichte über Ehrungen. Veröffentlicht werden ggf. Fotos, der Name, die Vereinszugehörigkeit, die Funktion im Verein, ggf. die Einteilung in Wettkampf- oder Altersklassen. Das Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten erhaben bzw. seine Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zum Mitglied. Entsprechende Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Pkt. 5
Bei Austritt werden die unter Pkt. 1 genannten Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Handhabung der Daten
Daten: Mitgliedsanträge
Zugriffsberechtigung: Geschäftsstelle
Aufbewahrung: analog
Weitergabe im Verein: Schatzmeister
Löschung, Vernichtung, Archivierung: Austritt
Daten: Kontoinformationen
Zugriffsberechtigung: Geschäftsstelle, Schatzmeister
Aufbewahrung: analog/digital
Weitergabe im Verein: nicht vorgesehen
Löschung, Vernichtung, Archivierung: 10 Jahre nach Austritt
Daten: Mitgliederverwaltung
Zugriffsberechtigung: Geschäftsstelle, Webmaster
Aufbewahrung: digital
Weitergabe im Verein: Internetseite
Löschung, Vernichtung, Archivierung: Austritt
Daten: Spendenbescheinigungen
Zugriffsberechtigung: Schatzmeister
Aufbewahrung: analog
Weitergabe im Verein: keine
Löschung, Vernichtung, Archivierung: 10 Jahre
Daten: Auszeichnungsanträge
Zugriffsberechtigung: Vorstand
Aufbewahrung: analog
Weitergabe im Verein: keine
Löschung, Vernichtung, Archivierung: keine
Daten: Protokolle
Zugriffsberechtigung: Vorstand
Aufbewahrung: analog/digital
Weitergabe im Verein: keine
Löschung, Vernichtung, Archivierung: 5 Jahre
Daten: Verträge
Zugriffsberechtigung: Vorstand
Aufbewahrung: analog/digital
Weitergabe im Verein: Geschäftsstelle
Löschung, Vernichtung, Archivierung: 10 Jahre
Daten: Unterlagen Finanzamt
Zugriffsberechtigung: Schatzmeister
Aufbewahrung: analog
Weitergabe im Verein: Vorstand
Löschung, Vernichtung, Archivierung: 10 Jahre
Daten: Homepage des Verbandes
Zugriffsberechtigung: Webmaster, Geschäftsstelle
Aufbewahrung:
Weitergabe im Verein: digital
Löschung, Vernichtung, Archivierung: entspr. Archiv